AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

YMC Europe GmbH, Stand 07/2026

 

  1. Allgemeines


(1) Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages.

(2) Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

(3) Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.

(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung des jeweiligen Vertrages getroffen werden, sind in dem betreffenden Vertrag oder in einem Änderungsvertrag in Textform niederzulegen. Elektronische Bestellungen über unseren Online-Shop, Bestätigungs-E-Mails und sonstige elektronische Mitteilungen erfüllen das Erfordernis der Textform gemäß § 126b BGB. Eine Aufhebung oder Änderung gilt nur für den jeweiligen Vertragsschluss.

(5) Soweit sich aus diesen Bedingungen und dem Vertrag nichts Anderes ergibt, gelten die Begriffe und Definitionen der INCOTERMS 2020.

(6) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in unserem Online-Shop einsehbar und können vom Käufer jederzeit gespeichert und ausgedruckt werden. Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch in englischer Sprache bereitgestellt werden, ist im Falle von Abweichungen die deutsche Fassung maßgebend.

(7) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Verbindung mit unserem Impressum, unserer Datenschutzerklärung und gegebenenfalls unserer Cookie-Richtlinie zu lesen, die alle über unsere Website zugänglich sind.

 

  1. Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich. Die Darstellung der Waren in unserem Online-Shop stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, eine Bestellung aufzugeben (invitatio ad offerendum). Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Konstruktionszeichnungen werden nicht abgegeben.

(3) Der von dem Käufer durch Unterzeichnung erteilte Auftrag gilt als von uns angenommen, wenn er mindestens in Textform bestätigt wird.

(4) Im Online-Shop kommt der Vertrag wie folgt zustande: Der Käufer wählt die gewünschten Waren aus und legt sie in den virtuellen Warenkorb. Durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlichen Bezeichnung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Wir senden dem Käufer umgehend per E-Mail eine automatische Bestellbestätigung, mit der wir den Eingang der Bestellung bestätigen. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald wir die Bestellung ausdrücklich in Textform bestätigen (Auftragsbestätigung) oder die Ware versenden, je nachdem, was zuerst eintritt. Wir behalten uns das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit der Waren, bei falschen Preisangaben aufgrund technischer Fehler oder wenn der Käufer unsere Bonitätsanforderungen nicht erfüllt. Vor dem Absenden der Bestellung hat der Käufer die Möglichkeit, alle eingegebenen Informationen auf einer Übersichtsseite zu überprüfen, etwaige Eingabefehler mithilfe der Standardfunktionen des Browsers und der Tastatur zu erkennen und zu korrigieren sowie vor dem endgültigen Absenden Änderungen vorzunehmen. Wir speichern den Vertragstext. Der Käufer kann die jeweils gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit auf unserer Website abrufen. Eine Kopie der Bestelldaten wird dem Käufer zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung per E-Mail zugesandt. Dem Käufer wird empfohlen, diese Dokumente zur eigenen Dokumentation zu speichern oder auszudrucken.

(5) Angaben im Sinne des Abs. 1 sowie in öffentlichen Äußerungen unsererseits, durch andere Hersteller und seine Gehilfen (§ 434 I 3 BGB) werden nur Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn in dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich Bezug darauf genommen wird.

(6) Unsere Pflichten zur Vertragserfüllung stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse oder Beschränkungen aufgrund von anwendbaren Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts (einschließlich Embargos) der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder eines anderen Staates entgegenstehen.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Wenn nicht Anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise „ab Werk“, einschließlich Normalverpackung. Zusätzliche Ausgaben, etwa für den Abschluss von Versicherungen, gehen zu Lasten des Käufers. Haben wir die Aufstellung, Installation, Montage, Inbetriebnahme oder Qualifizierungsmaßnahmen übernommen und ist nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart, so trägt der Käufer neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten etc.


(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.


(3) Alle in unserem Online-Shop angezeigten Preise sind Nettopreise in Euro, ohne Umsatzsteuer (USt.), ohne Versand- und Verpackungskosten sowie ohne etwaige anfallende Zölle oder Einfuhrgebühren. Die anfallende Umsatzsteuer wird in der Bestellübersicht separat ausgewiesen, und die Versandkosten können dort vom Käufer über einen Link aufgerufen werden, bevor die Bestellung abgesendet wird.


(4) Ändern sich nach Abgabe des Angebotes oder der Auftragsbestätigung in der Zeit bis zur Lieferung innerhalb von drei Monaten die uns für die Lieferung entstehenden Kosten, z.B. durch nachträgliche Einführung oder Erhöhung auf der Ware lastender Abgaben, Steuern oder sonstiger Lasten, insbesondere EU-Abgaben und Anti-Dumping- oder Ausgleichszölle o.ä. sowie bei Änderung der Währungsparitäten, so sind wir berechtigt, den angebotenen oder vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.


(5) Wenn nicht anders vereinbart und vorbehaltlich einer Deckungsfreigabe durch unseren Warenkreditversicherer, sind Kaufpreiszahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung zu leisten. Sie gelten ab dem Datum als geleistet, ab dem uns der Betrag frei zur Verfügung steht. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Die in unserem Online-Shop verfügbaren Zahlungsarten werden auf der Zahlungsseite während des Bestellvorgangs angezeigt. Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Zahlungsarten für einzelne Bestellungen auszuschließen und eine Vorauszahlung oder eine andere Sicherheit zu verlangen, wenn objektive Gründe bestehen, an der Bonität des Käufers zu zweifeln.


(6) Andere Zahlungsformen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Dadurch auf beiden Seiten entstehende Kosten trägt der Käufer.


(7) Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.


(8) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Käufer keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Käufer die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


(9) Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.


(10) Unsere Rechnungen können gemäß § 14 Abs. 1 UStG (Abschn. 14.4 Abs. 1 Satz 3 UStAE) und Art. 5 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) elektronisch erstellt und übermittelt werden. Der Käufer stimmt dem elektronischen Rechnungsversand und Rechnungsempfang zu und wird uns eine aktuelle E-Mail-Adresse benennen, an die die elektronischen Rechnungen versandt werden können. Mit dem Versand an die verwendete bzw. mitgeteilte E-Mail-Adresse gilt eine elektronische Rechnung als zugestellt, sofern wir keine Nachricht über eine nicht erfolgte Zustellung erhalten. Eine Änderung der E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand teilt der Käufer uns rechtzeitig mit.


(11) Verstößt der Käufer vorsätzlich oder fahrlässig gegen anwendbare Exportkontroll-, Reexport- oder Embargovorschriften und werden wir aufgrund dieses Verstoßes von Behörden oder sonstigen Dritten in Anspruch genommen, stellt der Käufer uns von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen frei. Der Käufer hat uns außerdem alle angemessenen Schäden, Aufwendungen und Kosten zu ersetzen, die uns infolge des Verstoßes entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

 

  1. Lieferung und Mitwirkungsplichten

(1) Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag. Konstruktionsänderungen oder sonstige Änderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Käufer unzumutbar sind. Der Käufer übernimmt die volle Verantwortung für die von ihm zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, Modelle und Muster.


(2) Soweit dies nach den geltenden Exportkontrollgesetzen erforderlich ist, ist uns der Käufer gegenüber auf Anforderung verpflichtet, angemessene und vollständige Informationen über die Endverwendung der zu liefernden Güter bzw. Dienstleistungen zu übermitteln, insbesondere sogenannte Endverbleibsdokumente (EUCs) auszustellen und im Original an uns zu übersenden, um den Endverbleib und den Verwendungszweck der zu liefernden Güter bzw. Dienstleistungen prüfen und gegenüber der zuständigen Ausfuhrkontrollbehörde nachweisen zu können.


(3) Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferten Güter weder direkt noch indirekt, mittelbar oder unmittelbar an Personen, Unternehmen, Einrichtungen, Organisationen oder in Länder zu verkaufen, zu exportieren, zu re-exportieren, zu liefern, weiterzugeben oder anderweitig zugänglich zu machen, sofern dies gegen europäische oder deutsche Exportbestimmungen oder gegen Embargovorschriften verstößt.


(4) Soweit gesetzlich erforderlich, insbesondere nach Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Art. 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006, jeweils in ihrer geltenden Fassung, oder nach vergleichbaren exportkontroll-, außenwirtschafts- oder sanktionsrechtlichen Vorschriften, verpflichtet sich der Käufer, die gesetzlich vorgeschriebenen Weitergabebeschränkungen gegenüber seinen Abnehmern zu vereinbaren und uns auf Anforderung die zur Erfüllung unserer exportkontroll-, außenwirtschafts- und sanktionsrechtlichen Pflichten erforderlichen Auskünfte, insbesondere über Endverwender, Endverbleib und Endverwendung, zu erteilen.


(5) Wenn nicht Anders vereinbart, verstehen sich unsere Lieferungen „ab Werk“. Die Lieferung gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit ist und wir dies dem Käufer mitgeteilt haben. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, so hat er uns jedweden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.


(6) Die in unserem Online-Shop oder in Bestellbestätigungen angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, ein fester Termin wurde ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die Lieferfristen beginnen mit dem Zahlungseingang (sofern Vorauszahlung erforderlich ist) oder mit Vertragsabschluss, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Eventuell anfallende Versandkosten werden während des Bestellvorgangs separat ausgewiesen.


(7) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.


(8) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Nachträglich vom Käufer gewünschte Änderungen und die nicht rechtzeitige Beibringung der vom Käufer zu liefernden Unterlagen (z.B. erforderliche Genehmigungen und Freigaben) bedingen eine entsprechende Verlängerung.


(9) Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten.


(10)  Bei unberechtigter Lösung des Käufers vom Vertrag sind wir berechtigt, 20% des Brutto- Auftragswertes ohne Nachweis der tatsächlichen Schadenshöhe als Schadenspauschale (Schadenersatz statt der Leistung) zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt wird. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.


(11) Ausgeschlossen von der Regelung gemäß vorstehendem Absatz 10 sind Waren, die nach spezifischen Wünschen des Käufers gefertigt wurden. In diesem Fall bleibt es uns vorbehalten, weitergehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.


(12) Haben wir uns auch zur Installation und Inbetriebnahme der gelieferten Produkte (insbesondere Geräte und Anlagen) verpflichtet, hat der Käufer alle hierzu erforderlichen Vorbereitungen zu treffen. Er hat uns insbesondere Personal für eigene Anlagen für die Dauer der Installation sowie einen geeigneten Aufstellungsort rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehende Aufwendungen, Mehrkosten oder Schäden gehen zu Lasten des Käufers.


(13) Der Käufer trägt die Kosten der Entsorgung der Verpackung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 bis 5 VerpackG. Sofern der Käufer von uns die Rücknahme der Verpackungen verlangt und wir gem. § 15 VerpackG zur Rücknahme verpflichtet sind, ist der Käufer verpflichtet, die Kosten des Rücktransportes der Verpackung zu unserem Betriebsstandort zu tragen. Für die Einhaltung der beim Transport zu beachtenden Vorschriften, beispielsweise gefahrgutrechtliche Vorschriften, ist der Käufer verantwortlich.

 

  1. Verzögerung bei der Lieferung

(1) Lässt sich die vereinbarte Frist infolge von durch uns nicht zu vertretende oder beherrschbare Umstände bei uns oder unseren Zulieferern (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel, Arbeitskampf usw.) nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Käufer umgehend unterrichten. Ansprüche wegen einer von uns nicht zu vertretenden oder nicht zu beherrschenden Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.


(2) Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mindestens 15 Werktage betragen muss. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


(3) Im Falle einer Lieferverzögerung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist, beschränkt sich unsere Haftung für Schäden, die aus dieser Verzögerung entstehen, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn die Verzögerung auf einer schuldhaften Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne von Ziffer 8 dieser Bedingungen beruht, noch wenn die Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist (z. B. nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz).


(4) Ein verbindlicher Fixtermin setzt unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung voraus, dass die Einhaltung des Termins von entscheidender Bedeutung ist. Wird ein solcher bestätigter Fixtermin aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht eingehalten, so stehen dem Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist die gesetzlichen Rechtsbehelfe zu. Es gilt Ziffer 8.

 

  1. Erfüllungsort und Gefahrübergang

(1) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware, d. h. bei Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer oder Spediteur, auf den Käufer über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.


(2) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart worden ist.

 

  1. Gewährleistung


(1) Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 7 Werktagen ab Anlieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar sind (versteckte Mängel), müssen uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Wird eine solche rechtzeitige Meldung versäumt, sind alle Gewährleistungsansprüche in Bezug auf diesen Mangel ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 377 des Handelsgesetzbuchs (HGB).


(2) Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, die Nacherfüllung ist endgültig gescheitert (d. h. zwei oder mehr erfolglose Versuche) oder wir haben die Nacherfüllung abgelehnt oder die Nacherfüllung ist für den Käufer unzumutbar, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.


(3) Der Käufer kann Schadensersatzansprüche wegen des Mangels nur unter den nachstehend genannten Bedingungen und Absätzen geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigern. Das Recht des Käufers, weitere Schadensersatzansprüche unter den folgenden Voraussetzungen geltend zu machen, bleibt unberührt.


(4) Führt ein Mangel zu einem Schaden, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn es sich um Personenschäden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.


(5) Beruht der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer „Kardinalpflicht“, haften wir im Übrigen nur für den vertragsüblichen Schaden.


(6) Weitergehende vertragliche und/oder deliktische Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Wir haften daher insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.


(7) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Gebrauchtwaren. Hier haften wir für Sachmängel nur, wenn ausdrücklich eine Garantie übernommen wurde oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


(8) Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, werden Teile ausgetauscht oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder werden Eingriffe durch unqualifiziertes Personal vorgenommen, erlischt unsere Mängelhaftung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind. Liegt ein Mangel vor und trifft einer der vorgenannten Fälle zu, muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel nicht durch eine der vorgenannten Umstände verursacht wurde.


(9) Jede weitergehende Haftung ist unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.


(10) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


(11) Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an der gelieferten Ware verjähren innerhalb eines (1) Jahres ab Lieferung, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder für die betreffende Ware wurde eine Garantie übernommen. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sowie Ansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die weiterhin die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten.

 

  1. Sonstige Schadenersatzhaftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ebenso für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie.


(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nicht für indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäfte oder sonstige rein wirtschaftliche Verluste, die keinen unmittelbaren, aus einem Mangel resultierenden Schaden darstellen.


(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


(5) Im Fall der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 II, 311a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse, soweit nicht nach den vorstehenden Absätzen unbeschränkt gehaftet wird.
 

  1. Eigentumsvorbehalt

(1) Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt so lange vorbehalten, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.


(2) Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn sie vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt wird. Etwaige Verarbeitungen nimmt er für uns vor, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes (= Rechnungsbruttowert einschließlich Nebenkosten und Steuern) der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung oder Vermischung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren.


(3) Der Käufer tritt uns hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt er auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch werden wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten.


(4) Der Käufer darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellten Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (zum Beispiel Leasing), die die Übereignung unserer Vorbehaltsrechte einschließen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den uns zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an uns zu zahlen.


(5) Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ihm ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen können. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unverzüglich gegen Diebstahl, Maschinen-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.


(6) Der Käufer hat die Vorbehaltsware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ordnungsgemäß zu lagern und, soweit dies zumutbar ist, als unser Eigentum zu kennzeichnen.

 

  1. Datenverarbeitung

(1) Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass wir seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an einen Kreditversicherer weitergeben (insbesondere speichern oder übermitteln) dürfen. Dies erfolgt unter der Voraussetzung, dass dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass die berechtigten Interessen des Käufers überwiegen und somit die Verarbeitung dieser Daten ausschließen.

(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Rechtsgrundlagen, der Kategorien der verarbeiteten Daten, der Rechte der betroffenen Personen, der Aufbewahrungsfristen und der Identität etwaiger Auftragsverarbeiter, ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung, die jederzeit auf unserer Website abrufbar ist. Die Datenschutzerklärung informiert über die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis.

(3) Soweit unser Online-Shop Cookies oder ähnliche Technologien verwendet, richtet sich der Einsatz dieser Technologien nach unserer Cookie-Richtlinie, die auf unserer Website abrufbar ist. Im B2B-Kontext dürfen technisch notwendige Cookies ohne vorherige Einwilligung gesetzt werden. Für andere Cookies ist gemäß geltendem Recht eine Einwilligung erforderlich.

 

  1. Zugang zum Webshop und Kundenkonten

    (1) Der Zugang zu unserem Online-Shop steht ausschließlich juristischen Personen im Sinne von § 14 BGB offen. Durch die Registrierung im oder die Nutzung des Online-Shops bestätigt der Käufer, dass er als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gilt und in Ausübung seines Gewerbes, Geschäfts oder Berufs handelt. Wir prüfen den Unternehmerstatus u.a. durch Abfrage von Firmenangaben/USt‑ID und behalten uns vor, Registrierungen und Bestellungen abzulehnen oder zu stornieren, wenn kein Unternehmereigenschaftsnachweis erbracht wird.

    (2) Richtet der Käufer ein Kundenkonto in unserem Online-Shop ein, ist er für die Geheimhaltung der Zugangsdaten sowie für alle unter seinem Konto stattfindenden Aktivitäten verantwortlich. Der Käufer hat uns unverzüglich über jede unbefugte Nutzung oder Sicherheitsverletzung zu informieren.

    (3) Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zum Online-Shop vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu beenden, insbesondere wenn (a) der Käufer falsche Angaben macht, (b) der Käufer gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, (c) technische Wartungsarbeiten dies erfordern, oder (d) berechtigter Verdacht auf Missbrauch besteht.

    (4) Die Verfügbarkeit des Online-Shops erfolgt nach dem Grundsatz der angemessenen Sorgfalt. Wir garantieren keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit und haften nicht für Ausfälle, Fehler oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit, sofern diese Ereignisse nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind. In diesen Fällen gilt ergänzend § 8 dieser Bedingungen.

    (5) Die Verbraucherschutzbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für Fernabsatzverträge (§§ 312 ff. BGB), einschließlich des gesetzlichen Widerrufsrechts, gelten nicht für Geschäfte zwischen Unternehmern und finden daher auf Verträge, die über unseren Online-Shop abgeschlossen werden, keine Anwendung.


  2. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und allgemeine Bestimmungen

(1) Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag mit dem Käufer, einschließlich Streitigkeiten über das Bestehen, die Gültigkeit oder die Beendigung eines Vertrags, ist Düsseldorf. Wir sind zudem berechtigt, den Käufer vor jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung wird gemäß § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) geschlossen und gilt ausschließlich für Käufer, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

(4) Die Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.

(5) Die Rechte des Käufers aus Verträgen mit uns sind nicht übertragbar.

(6) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in deutscher und zusätzlich in englischer Sprache bereitgestellt. Die englische Fassung dient ausschließlich Informations- und Verständlichkeitszwecken. Im Falle von Widersprüchen, Auslegungszweifeln oder Abweichungen zwischen den Fassungen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich und rechtlich verbindlich.